Wie funktioniert das?
Petitionsverfahren Schritt für Schritt
SCHRITT 1: SIE REICHEN EINE PETITION EIN
Bevor Sie eine Petition online einreichen können, müssen Sie sich registrieren. Dies erfolgt über das elektronische Authentifizierungssystem CSAM. Sie können dazu Ihren elektronischen Personalausweis oder ein mobiles Identifikationsmittel verwenden.
Hierauf können Sie eine Petition einreichen. Jede Petition muss einen kurzen Titel und eine kurze Beschreibung des Anliegens enthalten.
Eine Petition eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Anhörung durch die Kammer. Dazu müssen Sie mindestens 25.000 Unterschriften sammeln. Die Unterzeichner müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Mindestens 14.500 von ihnen müssen in der Flämischen Region, 2.500 in der Region Brüssel-Hauptstadt und 8.000 in der Wallonischen Region ihren Wohnsitz haben.
Es werden ebenfalls Unterschriften von Belgiern, die im Bevölkerungsregister einer konsularischen Berufsvertretung im Ausland eingetragen sind und das volle Alter von 16 Jahren erreicht haben, mitgezählt.
Die Petition muss zudem der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten entsprechen.
SCHRITT 2: IST IHRE PETITION ZULÄSSIG?
Die Kammer prüft die Zulässigkeit Ihrer Petition.
- Ist die Petition an die Kammer gerichtet?
- Enthält sie ein klares Ersuchen?
- Enthält sie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und Unterschrift jedes Petenten?
- Fällt der Gegenstand der Petition in die Zuständigkeit des Föderalen Parlaments?
- Wenn Sie angehört werden möchten, entspricht die Petition dann der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten?
- Ist die Petition nicht beleidigender Natur?
- …
Siehe FAQ Nr. 4 für eine vollständigere Liste der Zulässigkeitskriterien.
Ihre Petition wird nur dann online veröffentlicht, wenn sie zulässig ist. Wenn Sie sich für eine Anhörung durch die Kammer entschieden haben, wird sie zur Unterzeichnung zugänglich sein.
SCHRITT 3: DIE KAMMER PRÜFT IHRE PETITION
Ist Ihre Petition zulässig, verweist der Kammerpräsident sie an den Petitionsausschuss.
Dieser trifft so bald wie möglich nach Erhalt der Petition eine Entscheidung.
Der Petitionsausschuss kann die Petition weiterleiten an:
- den zuständigen Minister oder Staatssekretär zwecks schriftlicher Erläuterung,
- das Kollegium der föderalen Ombudsleute für die Bearbeitung von Beschwerden,
- den Ausschuss, der für den Gegenstand der Petition zuständig ist,
- die Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer.
Der Ausschuss kann darüber hinaus die Petition zu den Akten legen bzw. klassieren.
Erfüllt Ihre Petition die Bedingungen für eine Anhörung durch die Kammer (siehe FAQ Nr. 16), verweist der Petitionsausschuss sie an den zuständigen Ausschuss. Dort können Sie oder ein anderer Petent Ihrer Wahl Ihre Petition vorstellen und mit den Ausschussmitgliedern darüber austauschen.
Der zuständige Ausschuss entscheidet dann, wie mit Ihrer Petition weiter verfahren wird.
Der Petent wird automatisch über jede Etappe, die eine Petition durchläuft, informiert.
Andere Nutzer der Plattform klicken hierfür auf die Schaltfläche "Folgen" oder auf das Glöckchen.
SCHRITT 4: DIE ANTWORT AUF IHRE PETITION WIRD ONLINE VERÖFFENTLICHT
Die Antwort auf Ihre Petition wird online veröffentlicht.
Darüber hinaus wird alle drei Monate oder am Ende der Sitzung des Petitionsausschusses, in der mehrere Petitionen behandelt wurden, ein Petitionsverzeichnis erstellt.
Dieses Verzeichnis umfasst folgende Angaben: die Namen der Verfasser der Petitionen, kurze Beschreibung der Anliegen und die vom Petitionsausschuss getroffene Entscheidung zu jeder Petition.
Dieses Verzeichnis wird an die Mitglieder der Kammer verteilt und ist ein offizielles Parlamentsdokument, das ausschließlich in Papierform verbreitet wird, um dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zu entsprechen.
Darüber hinaus enthält der Jahresbericht der Kammer eine Übersicht über die Tätigkeiten des Petitionsausschusses und die Empfehlungen, die der Ausschuss gegebenenfalls bei der Prüfung einer oder mehrerer Petitionen abgegeben hat.