Wie funktioniert das?
Die Antwort auf Ihre Petition wird online veröffentlicht
Die Antwort auf Ihre Petition wird online veröffentlicht.
Darüber hinaus wird alle drei Monate oder am Ende der Sitzung des Petitionsausschusses, in der mehrere Petitionen behandelt wurden, ein Petitionsverzeichnis erstellt.
Dieses Verzeichnis umfasst folgende Angaben: die Namen der Verfasser der Petitionen, kurze Beschreibung der Anliegen und die vom Petitionsausschuss getroffene Entscheidung zu jeder Petition.
Dieses Verzeichnis wird an die Mitglieder der Kammer verteilt und ist ein offizielles Parlamentsdokument, das ausschließlich in Papierform verbreitet wird, um dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zu entsprechen.
Darüber hinaus enthält der Jahresbericht der Kammer eine Übersicht über die Tätigkeiten des Petitionsausschusses und die Empfehlungen, die der Ausschuss gegebenenfalls bei der Prüfung einer oder mehrerer Petitionen abgegeben hat.