Wie funktioniert das?
Ist Ihre Petition zulässig?
Die Kammer prüft die Zulässigkeit Ihrer Petition. Dies geschieht anhand einer Reihe von Zulässigkeitskriterien:
- Ist die Petition an die Kammer gerichtet?
- Enthält sie ein klares Ersuchen?
- Enthält sie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort und Unterschrift jedes Petenten?
- Fällt der Gegenstand der Petition in die Zuständigkeit des Föderalen Parlaments?
- Wenn Sie angehört werden möchten, entspricht die Petition dann der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten?
- Ist die Petition nicht beleidigender Natur?
- ...
Siehe FAQ Nr. 4 für eine vollständigere Liste der Zulässigkeitskriterien.
Ihre Petition wird nur dann online veröffentlicht, wenn sie zulässig ist. Wenn Sie sich für eine Anhörung durch die Kammer entscheiden, wird die Möglichkeit vorgesehen, die Petition zu unterzeichnen.