Wie funktioniert das?
Sie reichen eine Petition ein
Bevor Sie online eine Petition einreichen können, müssen Sie sich registrieren. Dies erfolgt über das elektronische Identifizierungssystem CSAM. Sie können dazu Ihren elektronischen Personalausweis oder ein mobiles Identifikationsmittel verwenden.
Hierauf können Sie eine Petition einreichen.
Jede Petition muss einen kurzen Titel und eine kurze Beschreibung des Anliegens enthalten.
Eine Petition eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Anhörung durch die Kammer. So müssen Sie mindestens 25 000 Unterschriften sammeln. Die Unterzeichner müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Mindestens 14 500 von ihnen müssen in der Flämischen Region, 2 500 in der Region Brüssel-Hauptstadt und 8 000 in der Wallonischen Region ihren Wohnsitz haben.
Belgier, die im Bevölkerungsregister einer konsularischen Berufsvertretung im Ausland eingetragen sind und mindestens 16 Jahre alt sind, können ebenfalls eine Petition unterstützen.
Die Petition muss zudem der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten entsprechen.