Wie funktioniert das?
Die Kammer prüft Ihre Petition
Ist Ihre Petition zulässig, verweist der Kammerpräsident sie an den Petitionsausschuss.
Dieser trifft so bald wie möglich nach Erhalt der Petition eine Entscheidung.
Der Petitionsausschuss kann die Petition weiterleiten an:
- den zuständigen Minister oder Staatssekretär zwecks schriftlicher Erläuterung,
- das Kollegium der föderalen Ombudsleute für die Bearbeitung von Beschwerden,
- den Ausschuss, der für den Gegenstand der Petition zuständig ist,
- die Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer.
Der Petitionsausschuss kann darüber hinaus die Petition zu den Akten legen bzw. klassieren.
Erfüllt Ihre Petition die Bedingungen für eine Anhörung durch die Kammer (siehe FAQ Nr. 16), verweist der Petitionsausschuss sie an den zuständigen Ausschuss. Dort können Sie oder ein anderer Petent Ihrer Wahl Ihre Petition vorstellen und mit den Ausschussmitgliedern darüber austauschen.
Der zuständige Ausschuss entscheidet dann, wie mit Ihrer Petition weiter verfahren wird.
Der Petent wird automatisch über jede Etappe, die eine Petition durchläuft, informiert. Andere Nutzer der Plattform klicken hierfür auf die Schaltfläche "Folgen" oder auf das Glöckchen.