FAQ
Bearbeitung einer Petition durch die Kammer
13. Meine Petition ist noch nicht auf der Plattform sichtbar. Warum nicht?
Die Kammer prüft immer, ob Ihre Petition den Zulässigkeitskriterien entspricht (siehe FAQ Nr. 3 und 4). Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird Ihr Ersuchen online veröffentlicht. Binnen 20 Tagen werden Sie durch eine persönliche Nachricht auf der Plattform davon in Kenntnis gesetzt.
14. Wie bearbeitet die Kammer meine Petition?
Wird Ihre Petition für zulässig erklärt, erhält sie eine laufende Nummer, beginnend mit der Nummer der Legislaturperiode und dem Parlamentsjahr, in dem sie eingereicht wurde (z.B. 55_2020-2021/89).
Der Kammerpräsident leitet Ihre Petition dann an den Petitionsausschuss weiter.
Nachdem Ihre Petition dem Petitionsausschuss vorgelegt wurde, kann dieser sie übermitteln:
- an den zuständigen Minister/Staatssekretär, der Ihnen schriftlich antworten wird,
- an das Kollegium der föderalen Ombudsleute, das Ihr Ersuchen bearbeiten wird,
- an den zuständigen Ausschuss, der Ihr Ersuchen prüfen wird.
Der Ausschuss kann die Petition auch an das Plenum weiterleiten oder sie zu den Akten legen.
Sie haben einen Antrag auf Anhörung durch die Kammer gestellt und erfüllen alle diesbezüglichen Bedingungen (siehe FAQ Nr. 16)? Der Petitionsausschuss wird Ihr Ersuchen in jedem Fall an den zuständigen Ausschuss übermitteln.
Sie (oder ein anderer Petent Ihrer Wahl) können Ihre Petition im zuständigen Ausschuss erläutern und sich mit den Ausschussmitgliedern austauschen.
Der Ausschuss bestimmt Datum, Uhrzeit und Ort der Anhörung. Er kann auch die den Petenten zugestandene Redezeit festlegen.
Nach Ihrer Anhörung informiert Sie die Kammer durch eine persönliche Nachricht auf der Plattform darüber, wie der Ausschuss mit Ihrer Petition weiter verfahren wird.
Die Petenten werden gebeten, regelmäßig auf der Website der Kammer die Tagesordnung der Ausschüsse einzusehen, um festzustellen, ob die Petition auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
15. Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Petition?
Sobald Ihre Petition zur Validierung übermittelt wurde, prüft die Kammer, ob die Zulässigkeitsbedingungen erfüllt sind (siehe FAQ Nr. 3 und 4). Binnen 20 Tagen wird die Kammer Sie durch eine persönliche Nachricht auf der Plattform über ihre Entscheidung informieren.
Wenn Sie keine Anhörung zu Ihrer Petition wünschen, wird diese binnen drei Monaten nach ihrer Online-Veröffentlichung auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses gesetzt.
Wird Ihre Petition an den zuständigen Minister/Staatssekretär übermittelt, hat dieser sechs Wochen Zeit, um Ihnen schriftlich zu antworten.
Wurde sie an den zuständigen Ausschuss oder an die Föderalen Ombudsleute übermittelt, wird sie so bald wie möglich bearbeitet.
Wenn Sie von der Kammer angehört werden möchten und 25.000 handschriftliche Unterschriften bzw. eine Kombination aus handschriftlichen Unterschriften nebst Unterschriften auf dieser Petitionsplattform gesammelt haben, werden diese zunächst daraufhin überprüft, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn die Unterschriften die Voraussetzungen erfüllen, wird die Petition binnen 3 Monaten auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses gesetzt. Sie wird dann an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet, der die Petition so schnell wie möglich behandeln wird.
Im Falle die Unterschriften die Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllen, wird die Petition binnen 3 Monaten auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses gesetzt. Dieser kann die Petition dann weiterleiten an:
-den zuständigen Minister/Staatssekretär;
-das Kollegium der föderalen Ombudsleute;
-den zuständigen Ausschuss.
Dies gilt auch für Petitionen, die innerhalb der festgelegten Frist nicht genügend Unterschriften gesammelt haben.
*Ausführliche Modalitäten: siehe FAQ Nr. 16.
16. Unter welchen Bedingungen kann man von der Kammer angehört werden?
Ein Petent (oder ein anderer Petent seiner Wahl) hat das Recht, von dem zuständigen Ausschuss der Kammer angehört zu werden, wenn seine Petition vier Kriterien erfüllt:
- Sie wurde von mindestens 25 000 Bürgern unterzeichnet.
- Die Unterzeichner sind mindestens 16 Jahre alt.
- Mindestens 14 500 Petenten haben ihren Wohnsitz in der Flämischen Region, 2 500 in der Region Brüssel-Hauptstadt und 8 000 in der Wallonischen Region. Die Unterschriften von Belgiern, die in einer konsularische Berufsvertretung im Ausland registriert sind, werden gemäß den Konditionen gezählt, die im Gesetz vom 29. November 2022 zur Abänderung des Gesetzes vom 2. Mai 2019 über Petitionen an die Abgeordnetenkammer zur Einführung eines Standardformulars für die Petition zur Anhörung festgelegt wurden.
- Sie entspricht der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
17. Meine Petition hat die Mindestanzahl Unterschriften erhalten. Wie kann ich herausfinden, wann der zuständige Ausschuss meine Petition prüfen wird?
Sobald Ihre Petition mindestens 25 000 Unterschriften* erhalten hat, wird sie binnen drei Monaten auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses gesetzt. Anschließend wird Ihnen durch eine persönliche Nachricht auf der Plattform mitgeteilt, an welchen Ausschuss die Petition übermittelt wurde und wie mit ihr weiter verfahren wird.
Wenn Sie 25.000 handschriftliche Unterschriften oder eine Kombination aus handschriftlichen Unterschriften sowie Unterschriften auf dieser Petitionsplattform gesammelt haben und diese nach Prüfung alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre Petition innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses gesetzt.
Sie werden dann per Post oder E-Mail darüber informiert, an welchen Ausschuss die Petition übermittelt wurde und wie mit ihr weiter verfahren wird.
Wenn die Unterschriften nicht alle Voraussetzungen erfüllen, wird die Petition binnen 3 Monaten auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses gesetzt.
Sie werden per Post oder E-Mail darüber informiert, wie dieser Ausschuss mit Ihrer Petition verfahren ist.
*Ausführliche Modalitäten: siehe FAQ Nr. 16.