55_2022-2023/55 - Nieuwe regeling voor grensoverschrijdend telewerk
Pétitions
Veranderingen op " 55_2022-2023/55 - Nieuwe regeling voor grensoverschrijdend telewerk"
Titel (Nederlands)
- + Anschlussregelung grenzüberschreitende Telearbeit
Beschrijving (Nederlands)
- +<p>Mit Ende der Covid-Pandemie enden steuer- und sozialrechtliche Sonderregelungen zu grenzüberschreitender Telearbeit (insb. Homeoffice). Mit dieser Petition wird gefordert, dass langfristig und allgemeingültig eine für alle Seiten sehr einfache und eindeutige Nachfolgeregelung zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer gefunden wird. Es soll bestenfalls kein Zusammenhang mehr zu dem Land bestehen, von dem aus der Arbeitnehmer die Tätigkeit ausführt. Dazu wird eine Modernisierung der jeweiligen DBA an die moderne Arbeitswelt gefordert.</p><p>Dies soll grenzüberschreitende Ausübung der Tätigkeit bis zu 100% ermöglichen. Eine Wahlmöglichkeit des anzuwendenden Sozial- und Steuerrechts seitens des Arbeitnehmers sollte bestehen. Eine Verrechnung von Steuern zwischen den beteiligten Ländern wäre über EU-Töpfe denkbar, vergleiche dazu die Umsetzung bei gesetzlichen Krankenkassen (pflichtversichert Arbeitsland, beitragsfrei im Wohnland - bei Leistungen im Wohnland über gKV Wohnland verrechnet diese über EU-Töpfe mit gKV Arbeitsland)</p><p>Bei Wohnsitz im (EU-)Ausland und Arbeitsstätte im Inland ergeben sich u.a. komplizierte sozial- und steuerrechtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit Telearbeit, insb. Homeoffice. Insbesondere Betroffen sind davon Bewohner der Grenzregionen. Stichworte in diesem Zusammenhang: Steuersplitting, Progressionsvorbehalt, Arbeitsrecht, Sozialrecht, unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht, EU/EWR-, A10- und Limosa-Bescheinigungen vor dem Hintergrund der jeweiligen DBA, die darüber hinaus noch mit verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt sind. Darüber hinaus manuelle Anpassung und anschließende Kontrolle über die Steuererklärungen, die in den beteiligten Ländern einzureichen sind. Die Regelung schafft auf allen Seiten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Finanzämter der beteiligten Länder und weiteren Behörden) enorme Zusatzlasten und schränkt gleichzeitig die Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Dadurch werden grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer gegenüber denen mit Inlandswohnsitz benachteiligt.Vor dem Hintergrund der EU, Schengenräumen, euregionaler Zusammenarbeit und Fachkräftemangel in bald allen Branchen sollte all dies heutzutage kein Thema mehr sein.</p>