55_2023-2024/33 - Gleichberechtigung: Abschaffung der Anrede "Fräulein"
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55_2023-2024/33 - Gleichberechtigung: Abschaffung der Anrede "Fräulein"
Die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist ein zentrales Element einer modernen Gesellschaft, das auch über die Sprache transportiert wird.
Während andere Länder bereits vor über 50 Jahren agiert haben und die Verkleinerungsform "Fräulein" offiziell abgeschafft haben, wird die Anrede in Belgien weiterhin regelmäßig verwendet. So lernen beispielsweise bereits Kleinkinder, Betreuerinnen und Kindergärtnerinnen mit "Fräulein + Vorname" anzureden.
Historisch gesehen war "Fräulein" eine förmliche Anrede für unverheiratete Frauen. Sie war schon im deutschen Reich (zu dem Teile Ostbelgiens gehörten) die offizielle Ansprache für weibliche Lehrpersonen, denen aufgrund des "Lehrerinnenzölibats" die Heirat rechtlich untersagt war. Heutzutage wird die Anrede oft verniedlichend, aber auch herablassend verwendet.
Mit dieser Petition wird gefordert, die Anrede "Fräulein" und das französische Equivalent "Mademoiselle" landesweit offiziell aus der Amtssprache zu entfernen. Darüber hinaus soll sich der Staat für einen gendergerechten Sprachgebrauch in Behörden, Unternehmen und Schulen sowie im Umgangssprachlichen einsetzen. Denn wo ein "Herr Lehrer" geht, geht auch ein "Frau Lehrerin". Damit unsere Kinder in einer gleichberechtigten Welt aufwachsen.
Diese Initiative wurde beantwortet:
Antwort der Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Diversität, dem Minister der Mobilität beigeordnet (27.05.2024):
Für die Verwendung der Anrede „Fräulein“ in Formularen und Briefen gibt es heute keine gesetzliche Grundlage. Keine der Anreden „Madame“, „Monsieur“ oder „Mademoiselle“ ist ein Element des Personenstandes. In der Französischen Gemeinschaft wird immerhin in einer Durchführungsverordnung zum Dekret vom 21. Juni 1993 über die Feminisierung von Berufs-, Funktions-, Dienstgrad- und Titelbezeichnungen empfohlen, „die Anrede Frau anstelle von Fräulein zu verallgemeinern“.
Es ist jedoch festzustellen, dass in vielen Formularen und anderen Verwaltungsdokumenten in Belgien immer noch zwischen der Anrede „Madame“ und „Mademoiselle“ unterschieden wird. Als Staatssekretärin für die Gleichstellung der Geschlechter bin ich mir der Auswirkungen der Sprache auf die Geschlechtergleichstellung und auf Geschlechterstereotype bewusst und befürworte daher die Streichung der Anrede „Fräulein“ aus allen Formularen und Schreiben, in denen sie noch vorkommt. Für die Abschaffung des Begriffs in öffentlichen Einrichtungen der Bundesregierung und in öffentlichen Unternehmen müssen Sie sich jedoch an meine Kollegin, die Vizepremierministerin und Ministerin für den öffentlichen Dienst, öffentliche Unternehmen, Telekommunikation und Post wenden. Für die Schulen wiederum sind die Gemeinschaften und damit die Parlamente der Teilstaaten zuständig.
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